Moratorium bei Funkzellenabfragen prüfen
Benedikt Lux, innenpolitischer Sprecher, sagt zur anhaltenden Diskussion um die Funkzellenabfragen:
Die Berliner Ermittlungsbehörden sind gefordert, jedes rechtsstaatlich zulässige Mittel zu nutzen, um schwere Straftaten zu verfolgen. Die gestern im Innenausschuss vorgestellte Praxis zeigt aber, dass bei den Funkzellenabfragen weit über das Ziel hinaus geschossen wurde. Bei circa 280 Funkzellenabfragen und 4,2 Millionen erhobenen Verkehrsdaten konnte nicht einmal ein Anfangsverdacht begründet werden.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert den Berliner Senat auf, sich im Bund für strengere Regelungen in der Strafprozessordnung einzusetzen und ein Telekommunikationsgesetz zu erwirken, um uferlose Abfragen zu verhindern.
Der Berliner Senat muss im aktuellen Fall Transparenz herstellen. Dazu gehört, umgehend alle nicht für ein Strafverfahren benötigten Daten zu löschen und die circa 950 namentlich bekannt gewordenen Personen über die Abfrage ihrer Daten in Kenntnis zu setzen. Der Senat muss darlegen, bei welchen Straftaten – abgesehen von Staatsschutzdelikten – Funkzellenabfragen vorgenommen werden.
Die schweren Anlasstaten müssen besser definiert werden, so dass die Funkzellenabfrage nur in besonders schweren Einzelfällen erfolgen kann. Es ist unerlässlich, die erfolgten Abfragen besser zu dokumentieren. Außerdem muss klar geregelt werden, dass die Telekommunikationsdiensteanbieter Verbindungsdaten nur für einen unbedingt notwendigen Zeitraum speichern und keine Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür betreiben. Sollten diese Bemühungen keinen Erfolg haben, muss Berlin ernsthaft prüfen, von der Funkzellenabfrage vorerst keinen Gebrauch zu machen.
