Kosten der Unterkunft: Regelung des Senats löst das Problem nicht
Katrin Schmidberger, Sprecherin für Mieten und soziale Stadt, und Sabine Bangert, arbeitsmarktpolitische Sprecherin, sagen zu der angekündigten Richtwerterhöhung für Miet- und Heizzuschüsse für ALG II-EmpfängerInnen:
Die geringe Erhöhung der Kosten der Unterkunft (KdU) löst das Problem nicht.
Die vom Senat festgelegten neuen Richtwerte orientieren sich an einfachen Wohnlagen. Damit verschärft der Senat die Situation sogar und treibt die soziale Spaltung der Stadt voran. In Berlin leben über eine halbe Million Menschen, die Grundsicherung beziehungsweise Arbeitslosengeld II erhalten, in Bedarfsgemeinschaften. Auf sie wächst der Druck, aus dem angestammten Wohnumfeld weg und in eine Wohnung in den Randbezirken ziehen zu müssen.
Es muss mehr Wohnraum im unteren Preissegment in der Innenstadt vorhanden sein. Ansonsten wird die soziale Entmischung der Berliner Bezirke weiter verschärft.
Der Senat hat dieses Problem jahrelang verschleppt. Er ist in der Pflicht, diese Entwicklung durch eine soziale Wohnungspolitik zu stoppen. Der Wohnungsmarkt muss wieder gesetzlich reguliert und die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sozial ausgerichtet werden.
Wir fordern ein Umzugsmoratorium für alle Fälle, in denen die Mieten die inzwischen von den Gerichten als angemessen definierten Unterkunftskosten nicht überschreiten. Darüber hinaus gibt es bei der Übernahme von Mietschulden deutlichen Handlungsbedarf. Hier muss eine Gleichbehandlung in allen Berliner Bezirken sichergestellt und Menschen vor drohendem Wohnungsverlust geschützt werden.

