Kennzeichnungspflicht für Haltungsform auch bei verarbeiteten Eiern
Turgut Altug, Sprecher für Verbraucherschutz, sagt zur Bundesratsinitiative des Landes Rheinland-Pfalz zur Änderung der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung:
Wir fordern den Berliner Senat auf, die Bundesratsinitiative des Landes Rheinland-Pfalz zur Lebensmittelkennzeichnung zu unterstützen. Bei Lebensmitteln, die Eier enthalten, müssen ebenfalls Informationen über die Haltungsart der Legehennen auf der Verpackung zu finden sein.
Seit 2004 gibt eine Kennzeichnungspflicht für unverarbeitete, frische rohe Eier. Die Kennzeichnung erfolgt mit einem Stempel auf der Schale.
Einer Emnid-Umfrage zufolge wollen 80 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher über die Haltungsform auch bei verarbeiteten Eiern Bescheid wissen. Über zwei Drittel der verarbeiteten Eier werden für Produkte wie Nudeln, Kekse und Eis verwendet. Die Änderung der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung wird die Verbraucherentscheidung erleichtern und einen wichtigen Beitrag zum grundgesetzlich verankerten Tierschutz leisten.
