Berlin braucht den Mindestlohn!
Sabine Bangert, arbeitsmarktpolitische Sprecherin, sagt zur Einbringung eines Landesmindestlohngesetzes:
Menschen müssen vom Lohn ihrer Arbeit leben können. Das ist ein Kernpunkt sozialer Gerechtigkeit. Deshalb muss die Lohnspirale nach unten gebremst und der Staat von der Subventionierung der Niedriglöhne entlastet werden. Ein wichtiges Instrument dafür ist die Einführung einer allgemeinen gesetzlichen Lohnuntergrenze.
Solange es noch keine bundesweite Regelung für den Mindestlohn gibt, sollte Berlin alle regionalen Handlungsspielräume für die gesamte Berliner Verwaltung und die
unmittelbar beim Land Berlin Beschäftigten ausschöpfen. Deshalb hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einstimmig beschlossen, dafür den Entwurf für ein Landesmindestlohngesetz einzubringen. Ziel des Gesetzes ist es dem Land Vorgaben zu einem Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro zu machen und entsprechende Handlungspflichten aufzuerlegen.
Unabhängig davon wollen wir allen bundesweit betroffenen Menschen, die von ihrer Vollzeitarbeit nicht leben können, schnell zu einem gesetzlichen Mindestlohn verhelfen. Der Mindestlohn ist ein Schutzwall gegen Dumpinglöhne und entlastet die Sozialkassen, denn damit wird der Subventionierung von Billiglöhnen durch ergänzende Sozialleistungen ein Riegel vorgeschoben. Nicht zuletzt soll er die Altersarmut von Frauen verhindern, denn ihr Anteil im Niedriglohnsektor ist bislang hoch.
