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In der vergangenen Woche haben sich die Kultusminster der Länder auf neue "ländergemeinsamen Vorgaben" für Bachelor- und Masterstudiengänge geeinigt. Es steht viel Sinnvolles, aber vor allem längst Überfälliges drin, wie etwa ein Mehr an Flexibilität im Studium, Anerkennung von außerhalb der Hochschule erbrachten Leistungen, die Forderung an die Hochschule, künftig 'Mobilitätsfenster' zu schaffen und die Studierbarkeit der Studiengänge im Akkreditierungsverfahren nachzuweisen
Hier finden Sie die Details der Ergebnissse der Kultusministerkonferenz: http://www.kmk.org/presse-und-aktuelles/meldung/ergebnisse-der-328-plenarsitzung-der-kultusministerkonferenz-am-10-dezember-2009.html
Aber es hat auch einen sehr schalen Nachgeschmack: Warum nicht gleich so? Keiner der zehn Punkte, auf die man sich geeinigt hat, ist bahnbrechend neu. Für PraktikerInnen und vor allem Studierende sind diese Eckpunkte seit Jahren breiter Konsens. So sollte das so genannte Diploma Supplement seit Jahren eine Selbstverständlichkeit sein. Insofern stellt die neue Einigung auch ein Dokument des Scheiterns einer breit angelegten Reform dar – aber zum Glück auch eines Lernprozesses auf Seiten der Kultusminister.
Denn die Bolognareform war vor zehn Jahren mit hehren Zielen verknüpft. Dabei ging es nur sekundär um eine Verkürzung der Studienzeiten – mehr internationale Mobilität und Vergleichbarkeit, individuellere Qualifikationsprofile für Studierende und AbsolventInnen, mehr Durchlässigkeit waren die Absichten, nicht zu vergessen die Stärkung der europäischen Dimension im Studium, was von vornherein auch eine inhaltliche Forderung war.
Viele Hochschulangehörige können bestätigen, dass alles dies nur in den wenigsten Fällen erfolgreich umgesetzt wurde. Auch Lehrenden geht langsam auf, welche Folgen die Umwandlung von Diplom- oder Magisterstudiengängen in modularisierte Bachelor- und Masterstudiengänge hat – unter anderem in vielen Fällen eine drastische Erhöhung der Zahl der abzunehmenden Prüfungen. Dies in Kombination mit gesunkenen Mitteln, steigenden Studierendenzahlen und meist ohne brauchbare Vorgaben oder wenigstens Orientierungsmaßstäbe, wie denn nun Lehre und Studium in den neuen Studiengängen funktionieren sollen, führen auch hier zu Frustration, Überlastung, und oftmals Ablehnung der eigentlich guten Idee der Bolognareform.
Interessant ist auch zu sehen, dass die Kultusministerkonferenz zwei Punkte nicht thematisiert: Mangel an Wahlfreiheit im Studium und Anwesenheitsüberprüfungen. Beides sind besonders stark kritisierte Punkte. Wenn die Kultusministerkonferenz hierzu keinerlei Aussage oder Vereinbarung trifft, heißt das, dass zumindest einige der KultusministerInnen die jetzige Praxis richtig finden beziehungsweise ihren Hochschulen keine Steine in den Weg legen wollen dabei. Und ein echter Rückschritt ist die Verabredung, dass per Landesgesetz der Masterzugang von einer Aufnahmeprüfung abhängig gemacht werden kann.
Dabei ist es unerheblich, ob sich nun konservative Kommentatoren wieder über die angeblich prinzipiell rumjammernden Studierenden aufregen oder ob HochschulleiterInnen sich damit herausreden, dass die meisten Studiengänge ja offenbar in Ordnung seien, denn es beschwere sich ja niemand. Beides ist Unsinn.
Es besteht durchaus ein Zusammenhang zwischen den Protesten früherer Studierendengenerationen und den heutigen Protesten. Denn Rausprüforgien gab es früher schon, genauso wie Verschulung des Studiums, dutzende Prüfungen pro Semester und eine Abschaffung der Wahlmöglichkeiten. Ebenso hat früher wie heute niemand aus den Reihen der Studierenden gefordert, die letzten zarten Reste der Idee vom Studium Generale abzuschaffen.
Die relative Ruhe an vielen Hochschulen kann auch eine ganze Menge damit zu tun haben, dass das Formulieren von Unmut über Studienbedingung und das Anbringen von Gegenvorschlägen erstens Zeit braucht, die viele Studierende nicht (mehr) haben, und zweitens vor allem Raum. Just dieser wurde parallel zur Umsetzung der Bolognareform in vielen Bundesländern und an vielen Hochschulen allerdings drastisch beschnitten im Rahmen von Umstrukturierungen und "Verschlankungen" von Entscheidungswegen.
Informelle Mitwirkungsmöglichkeiten fielen der sich ändernden politischen Kultur ebenso zum Opfer wie formale Einbindungen gesetzlicher oder organisatorischer Veränderungen. Standardisierte Evaluationen und Befragungen ersetzen diese nicht. Und so richten sich die derzeitigen Proteste von Studierenden folgerichtig auch gegen die Ausgrenzung aus den Entscheidungsprozessen an der Hochschule, unter denen nicht nur sie leiden, sondern eigentlich alle, die in der akademischen Hackordnung weiter unten stehen.
Und hier zeigen sich die Versäumnisse der Kultusministerkonferenz in ihrer Einigung auf die neuen Vorgaben: Es geht ausschließlich um die Kritik an der Bolognareform. Andere Punkte der Bildungsproteste, ob zur Frage der sozialen Exklusivität des Bildungssystems (an Hochschulen noch stärker als an Schulen, hier aber offenbar völlig selbstverständlich) oder zur Mitbestimmung an Hochschulen werden nicht angefasst. Damit bleibt auch jede Möglichkeit einer genaueren Analyse der Bolognareform und ihrer Probleme außen vor.
Mindestens genauso schwerwiegend ist aber: Es gibt keine Verständigung der Länder, wie sie die Einigung umsetzen. Ländergemeinsame Vorgaben konstituieren aber keinen Rechtsanspruch – im Klartext: Keine Absolventin wird mit Verweis auf die Kultusministerkonferenz ihr Diploma Supplement einklagen können. Kein Student wird etwas gegen die zu hohe reale Arbeitsbelastung seines Studienganges tun können, nur weil die Kultusministerkonferenz beschlossen hat, jetzt auch dagegen zu sein.
Was ein Modul sein kann, wie viele Prüfungen zu viele sind, wann und wie Studienleistungen oder anderweitig erbrachte Leistungen anzuerkennen sind – das sind die zentralen Fragen bei der Weiterentwicklung von Studiengängen, die dringend einer Rahmensetzung bedürften. Die Verankerung von Anerkennungsregelungen in Studien- und Prüfungsordnungen, wie von der Kultusministerkonferenz gefordert, hilft da nicht.
Da die rot-rote Koalition in Berlin sich offenbar von der Idee einer großen Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes verabschiedet hat, wird zumindest in Berlin die Reform der Reform ohne verbindliche und allgemein transparente Regelungen stattfinden – wie schon die Einführung von Bachelor und Master an sich.Anja Schillhaneck, hochschulpolitische Sprecherin