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Zu allen Fragen rund um den Weiterbetrieb von Tempelhof gibt es inzwischen eine Vielzahl von Äußerungen und Gutachten von Juristen.
Unstrittig ist, dass der Flughafen Tempelhof nur dann über die Eröffnung von BBI geöffnet bleiben kann, wenn die Länder Berlin und Brandenburg sich darauf verständigen, die landesplanerischen Rechtssetzungen zu ändern. Egal, ob als Geschäftsflughafen oder allgemeiner Flughafen. Der Weiterbetrieb von Tempelhof als allgemeinen Verkehrsflughafen macht es darüberhinaus notwendig, die vorhandene Planfeststellung zu modifizieren und damit das ganze Verfahren neu zu eröffnen - inklusiver aller Einspruchs- und Klagemöglichkeiten. Denn mit einem allgemeinen Flugbetrieb in Tempelhof würde die eigentliche Planbegründung für BBI, die Lärmentlastung für die Bevölkerung durch die festgelegte Schließung von Tempelhof und Tegel zumindest teilweise entfallen. Ein solches Verfahren verzögert die Inbetriebnahme von BBI um mehrere 5 Jahre. Durch die bereits erteilten und dann zu stoppenden Bauaufträge droht ein wirtschaftlicher Schaden in Milliardenhöhe und viele neue Arbeitsplätze gehen vorerst verloren. Unbeantwortet ist auch die Frage, ob eine Modifizierung der Planfeststellung überhaupt möglich ist, wenn kein direktes Planerfordernis (keine Veränderung des Planungsziels und der räumlichen Rahmenbedingungen) erkennbar ist. Noch schlimmer: Die große Mehrheit der Juristen vermutet, dass ein Weiterbetrieb von Tempelhof beispielsweise als Regionalflughafen einen Ausbau von Schönefeld zum Berlin-Brandenburg-International-Airport (BBI) grundsätzlich unmöglich macht. Denn das Bundesverwaltungsgerichts hatte geurteilt:
"Das Ausbauvorhaben am Standort Schönefeld ist angesichts der prognostizierten Verkehrsentwicklung und in Hinblick auf die angestrebte Ersetzung der Flughäfen Tegel und Tempelhof vernünftigerweise geboten und damit fachplanerisch gerechtfertigt. Alle drei Gesichtspunkte (Verkehrsprognose, Umweltbelastung, Sicherheitsrisiko) – und zwar jeder für sich allein – sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes geeignet, den Neu- oder Ausbau eines Flughafens zu rechtfertigen."
(BVerwG Urteil und Begründung zu Klagen gegen den PFB BBI vom 16.03.06)
Die CDU und FDP setzen daher - obwohl sie öffentlich das Volksbegehren "Tempelhof muss Verkehrsflughafen bleiben" unterstützen, auf die Entwicklung Tempelhofs als reinen Geschäftsflughafen. Damit würde wahrscheinlich die Planfeststellung von BBI nicht gefährdet. Neben stadtentwicklungspolitischen Problemen (die BerlinerInnen werden dauerfhaft von einer riesigen Frei- und Grünfläche zugunsten von wenigen Geschäftsfliegern ausgeschlossen), gibt es allerdings auch hier planungsrechtliche Probleme. Denn eine einfache Umwidmung von einem allgemeinen Verkehrsflughafen in einen privaten Geschäftsflughafen ist nicht möglich. Auch wenn der neue Geschäftsflughafen auf dem Gelände des ehemaligen Verkehrsflughafens betrieben wird, muss er ein Genehmigungsverfahren wie ein neuer Geschäftsflughafen durchlaufen. Doch aufgrund der großen Sicherheitsproblematik in Tempelhof hat auch ein privater Geschäftsflughafen keine Chance auf Genehmigung.
Wer ehrlich ist, das Planungsrecht kennt und die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ernst nimmt, weiß: Tempelhof kann kein Flughafen bleiben, ohne das wichtigste Infrastrukturvorhaben in Berlin-Brandenburg mit bis zu 40.000 Arbeitsplätzen zu zerstören.