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Tierschutz endlich im Grundgesetz

Im Mai 2002 hat der Bundestag endlich den Tierschutz in das Grundgesetz aufgenommen. Nachdem mehrere Anläufe zu einer solchen Grundgesetzänderung an CDU/CSU und der FDP gescheitert waren, ist der Tierschutz nun eines der Staatsziele in die Verfassung.

In einigen Ländern - wie in Bayern oder Berlin - ist der Tierschutz bereits seit langem in den Länderverfassungen verankert. So lange der Tierschutz jedoch nicht Teil des Grundgesetzes ist, können in Deutschland Tiere gequält werden. Einziger Grund für die Tierquälerei ist häufig die Entwicklung und Forschung an neuen kosmetischen Produkten oder Medikamenten.

Während die Freiheit der Forschung grundgesetzlich geschützt ist, fehlt der Tierschutz im Grundgesetz. Im Zweifel werden deswegen die Rechte der Tiere vernachlässigt, wenn andere Grundrechte wie die Freiheit von Forschung und Lehre dagegen stehen. Die Grundrechte haben mehr Gewicht, als der Schutz von Tieren, der bisher nur als einfaches Gesetz geregelt ist. Überflüssige Tierquälerei wird so teilweise höchstrichterlich geschützt.

Abgeordnete Hämmerling wirbt für Tierschutz ins Grundgesetz

Am Tag vor der Abstimmung haben wir auf dem Wittenbergplatz zu den Fragen von Tierschutz und Grundgesetz informiert. Nicht zum ersten Mal haben wir dabei erfahren, dass der Tierschutz in der Bevölkerung längst über die notwendige 2/3 Mehrheit verfügt.

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