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Wohnen

22. Juni 2010

Ausstieg aus der Wohnungsbauförderung braucht Begleitmaßnahmen

Andreas Otto, bau- und wohnungspolitischer Sprecher, sagt zum Ausstieg aus der Wohnungsbauförderung:

Mietshaus | DoriDoreau@flickrDie Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus verlangt eine Überprüfung der Härtefallbestimmungen für SozialmieterInnen nach Auslaufen der Wohnungsbauförderung. Die Einzelfälle, wie etwa im Fanny-Hensel-Kiez, bei denen NeueigentümerInnen zum Teil die Miete mehr als verdoppeln, müssen untersucht und kritisch begleitet werden.

Der Senat muss in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bauen und Wohnen erklären, warum er bisher das Wiederaufleben der Belegungsbindungen spätestens ab 2012 ablehnt. Das Parlament hatte bereits im Februar den Senat aufgefordert, die Härtefallregelung zu überprüfen - geschehen ist nichts. Die Ausschlussfrist von drei Jahren, nach der MieterInnen keine Hilfen mehr beantragen können, hat sich nicht bewährt. Der Fall Fanny-Hensel-Kiez belegt, dass die Suche von Ersatzwohnraum oft nicht kurzfristig erfolgreich ist.

In einem dritten Punkt hat die Koalition letzte Woche einen kleinen Schritt gemacht. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Sozialwohnungsbestände aus Insolvenzen im Einzelfall zu erwerben, wurde im Plenum angenommen - allerdings nur als Prüfauftrag.

Der Senat muss jetzt endlich klären, in welchen Fällen ein Ankauf von Sozialwohnungen möglich und sinnvoll ist. Die Hauptkriterien sind finanzpolitisch und wohnungspolitisch.

Berlin bürgt für die Kredite der EigentümerInnen, häufig sind das Immobilienfonds. Im Insolvenzfall werden die Bürgschaften oftmals fällig. Wer, wie der Senat, bei diesen Geschäften immer draufzahlt, muss handeln und eine Übernahme der Häuser als Gegenleistung anstreben.

Wohnungspolitisch geht es darum, die MieterInnen vor Verdrängung durch die hohen Kostenmieten zu bewahren und die Wohnungen in das Vergleichsmietensystem zu überführen.

Zusätzliche Information

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