Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus - Berlin

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Antikorruptionsmaßnahmen

21. Juni 2010

Korruption durch strengere Verhaltensregeln vorbeugen

Dirk Behrendt, rechtspolitischer Sprecher, sagt zu zwei neuen Initiativen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Korruptionsbekämpfung:

Mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Landesabgeordnetengesetzes und einem Antrag für eine Bundesratsinitiative will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Interessenverquickungen zwischen Politik und Wirtschaft aufdecken und Korruption sanktionieren.

Es ist nicht einzusehen, warum die Verhaltensregeln im Berliner Abgeordnetenhaus lascher sind als im Bundestag. Während dort z.B. Angaben zur Höhe der Einkünfte aus Nebentätigkeiten veröffentlicht werden müssen, ist dies im Landesparlament bisher nicht vorgeschrieben. Und während dort hohe Ordnungsgelder bei Verstößen gegen Verhaltensregeln fällig werden, sieht das Berliner Abgeordnetengesetz bisher keine Sanktionen vor. Das muss sich ändern.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert, dass Berlin sich im Bund dafür einsetzt, dass Deutschland die internationalen Antikorruptions-Standards einhält. Dazu muss der Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung weiter gefasst und mehr Transparenz bei Parteispenden gesetzlich festgeschrieben werden. Mit einer Änderung des Parteiengesetzes soll zudem eine Obergrenze für Einzelspenden eingeführt werden.

Skandale von Hillenberg über Mövenpick bis Rüttgers zeigen, dass mehr getan werden muss, um bereits dem Anschein der Käuflichkeit von Politik entgegenzuwirken. Mit glasklaren Regelungen und Sanktionen tritt die Fraktion Korruption und Politikverdrossenheit entgegen.

Die beiden Antragsentwürfe werden heute Abend mit dem rechtspolitischen Arbeitskreis der Partei und mit dem Antikorruptionsexperten Jochen Bäumel von Tansparency International erörtert. Sie werden noch vor der Sommerpause ins Parlament eingebracht und sind den anderen Fraktionen zur Unterstützung angeboten worden.

 

 

Zusätzliche Information

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