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Michael Schäfer, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Sprecher für Klimaschutz, zieht eine Zwischenbilanz zum sogenannten klimapolitischen Arbeitsprogramm des Senats:
In der rund achtjährigen Regierungszeit hat die rot-rote Koalition keine klimapolitischen Akzente setzen können und Berliner Wettbewerbsvorteile beim Klimaschutz verspielt. Der Senat ruht sich auf den klimapolitischen Erfolgen der 90er Jahre aus (Berliner Energiespargesetz, energetische Sanierung in Ostberlin, Energiesparpartnerschaften). Er baut keine wirkungsvollen eigenen Projekte darauf auf. Das von Klaus Wowereit im Juli 2008 mit großem Tam-Tam vorgestellte klimapolitische Arbeitsprogramm des Senats wird nicht abgearbeitet. Der Senat versagt in der Erfüllung der zentralen selbstgestellten Aufgaben. Nur einzelne Vorhaben auf freiwilliger Basis wie das fragwürdige Klimabündnis mit Vattenfall wurden umgesetzt.
In den nächsten Monaten entscheidet sich, ob der Senat in dieser Legislatur beim Klimaschutz noch vorankommt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, endlich konkret zu werden, damit nicht das ganze rot-rote Jahrzehnt klimapolitisch tatenlos bleibt.
Unsere Auswertung der Umsetzung der zentralen Vorhaben des klimapolitischen Arbeitsprogramms des Senats im Detail:
1) Energiekonzept 2020
Worum geht es? Als Vattenfalls Pläne ein Kohlekraftwerk in Berlin zu bauen an die Öffentlichkeit kamen, wurde deutlich, dass der Senat keine energiepolitische Strategie hat. Das Energiekonzept 2020 soll dem abhelfen, unter anderem soll es konkrete Klimaziele für die einzelnen Sektoren (Wohnen, Verkehr, Industrie, Dienstleistungen) enthalten und aufzeigen, mit welchen Maßnahmen diese erreicht werden können.
Ankündigungsgeschichte: Im April 2007 hat Senatorin Lompscher erstmals ein solches Konzept angekündigt, im klimapolitischen Arbeitsprogramm wird es erneut angekündigt.
Antwort des Regierenden Bürgermeisters auf eine mündliche Anfrage am 29.1.2009 wie zufrieden er sei, dass das "vor 22 Monaten" angekündigte Konzept für die Energiezukunft Berlins erst jetzt beauftragt wird:
"Damit bin ich nicht zufrieden. Ich halte das auch nicht für einen Beitrag
zur Energieeinsparung."
Wirtschaftssenator Wolf hatte daraufhin angekündigt, das Energiekonzept werde bis Ende 2009 fertiggestellt, ein "Energiepolitisches Leitbild" im Mai 2009. Das Konzept liegt bis heute nicht vor, die neueste Ankündigung ist, dass ein erster Entwurf Anfang 2010 vorliegen soll.
Fazit: Berlin hat noch immer kein langfristiges Klimaschutzziel. Dieses wäre aber für langfristige Investitionsentscheidungen von zentraler Bedeutung. Nicht nur in der Wohnungswirtschaft gibt es Investitionszyklen von 30 bis 40 Jahren. Nur auf Basis langfristiger Klimaziele kann hier die Planungssicherheit geschaffen werden, die für Investitionen notwendig ist. Bei der Erstellung des Energiekonzepts hat der Senat soviel Zeit vertan, dass nunmehr ungewiss ist, ob er die aus dem Energiekonzept resultierenden Maßnahmen noch in dieser Legislatur in die Wege leiten kann.
2) Finanzierungskonzept Sanierung öffentlicher Gebäude
Worum geht es? Die öffentlichen Gebäude des Lands Berlin verschwenden Energie, es gibt Einsparpotenziale von bis zu 90 Prozent des CO2-Verbrauchs. Um Energiekosten zu sparen, muss aber jetzt in Wärmedämmung und Erneuerbare Energien investiert werden. Entsprechende Investitionen finden bisher aber nur in geringem Umfang statt.
Angekündigte Maßnahme im Senatsprogramm vom 08.07.2008:
"Die Senatsverwaltung für Finanzen wird zur ökologischen Sanierung öffentlicher Gebäude ein Konzept über die Finanzierungsmöglichkeiten vorlegen."
Reaktion des Senats auf Nachfrage nach dem Konzept über Finanzierungsmöglichkeiten:
"Das Klimapolitische Arbeitsprogramm und die Konjunkturpakete sind eng miteinander verzahnt. Der gerade beschlossene Haushaltsplan 2010/2011 legt den finanziellen Rahmen zu ihrer Umsetzung fest. Mittelfristig müssen sich die Ausgaben zur Umsetzung des klimaschutzpolitischen Arbeitsprogramms in die finanziellen Leitlinien bis 2020 einpassen."
Reaktion des Senats auf Nachfrage nach dem Gesamtkonzept CO2-Sanierung:
"(...) Die hierfür erforderlichen sehr umfangreichen und aufwändigen Arbeiten wurden (...) 2008 begonnen. (...) Nach Abschluss des laufenden Prozesses werden die Ergebnisse zu einem Gesamtkonzept zusammengestellt. Zum Zeitplan können aus vorgenannten Gründen bisher keine konkreten Angaben gemacht werden."
Fazit: Mit dem Auslaufen des Konjunkturpakets II werden die Investitionen in Energieeffizienz der öffentlichen Gebäude in Berlin Ende 2010 drastisch zurückgehen. Im Haushalt für 2011 hat die Koalition keine neuen Mittel für die energetische Sanierung vorgesehen. Für dieses Versäumnis der Koalition wird das Land in Zukunft durch steigende Energiekosten doppelt bestraft.
3) Berliner Energiestandard
Worum geht es? Für Neubau- und Sanierungsvorhaben der öffentlichen Hand in Berlin sollen Standards festgelegt werden, die über die rechtlichen Mindestanforderungen hinausgehen.
Angekündigte Maßnahme im Senatsprogramm vom 08.07.2008:
"Die Senatsverwaltungen für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz und Stadtentwicklung werden beauftragt, bis Ende 2008 einen Berliner Energiestandard zu entwickeln, der dann Grundlage für die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude sein kann."
Reaktion vom Regierenden Bürgermeister Wowereit auf Nachfrage nach einem Zeitplan für den Energiestandard in der Plenarsitzung vom 05.03.2009:
"Da ich vermute, dass Sie, wenn ich einen Termin nenne, ihn sich sofort notieren und auf Wiedervorlage legen, möchte ich mich lieber nicht festlegen."
Reaktion von Senatorin Lompscher auf Nachfrage dazu in der Plenarsitzung am 02.04.2009:
"(...) Mir ist aber bekannt – weil Fachleute aus meinem Haus daran mitwirken - , dass die Arbeiten an diesen Energiestandards in den letzten Zügen liegen und eine Beschlussfassung im Senat in Kürze erfolgen soll."
Reaktion des Senats in einer Kleinen Anfrage vom 08.12.2009:
" (...) Eine Beschlussvorlage wurde im Oktober 2009 im Senat eingebracht. Der Senat nahm die darin enthaltenen Vorgaben als Empfehlungen zur Kenntnis, mit der Maßgabe, die Verbindlichkeiten in einem weiteren Schritt festzulegen."
Fazit: Mit der fristgerechten Verabschiedung des Berliner Energiestandards hätte der Senat sicherstellen können, dass die Maßnahmen im Rahmen des Konjunkturpakets II Vorzeigeprojekte beim Klimaschutz hätten werden können und so auch Visitenkarten für die Leistungsfähigkeit des Berliner Handwerks. Bis heute gibt es keinen verbindlichen "Berliner Energiestandart", während in anderen Kommunen längst mit ehrgeizigen Standards sicher gestellt wird, dass sie ihre Energiekosten verringern – in Frankfurt/Main auf Passivhausniveau.
4) Berliner Klimaschutzgesetz
Worum geht es? Mit dem Berliner Energiespargesetz hat Berlin Mitte der 90er Jahre vor anderen Bundesländern Klimaschutzpolitik gesetzlich verankert. Dieses Gesetz ist veraltet, eine Novelle hat Rot-Rot 2006 eingebracht aber bewusst nicht im Parlament verabschiedet. Inzwischen sind Länder wie Hamburg und sogar Baden-Württemberg längst weiter. Mit dem Klimaschutzgesetz sollen vor allem energetische Sanierungen und die Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudebestand verbindlich gemacht werden, auch um die Gelder, die bisher an Ölscheichs, Erdgasoligarchen und einen schwedischen Staatskonzern gehen, dem Berliner Handwerk zuzuführen.
Angekündigte Maßnahme im Senatsprogramm vom 08.07.2008:
"Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz wird beauftragt, in der zweiten Jahreshälfte 2008 den Entwurf für ein neues Berliner Energiespargesetz vorzulegen (...)."
Antwort des Senats auf eine kleine Anfrage (15.2.2010):
"Derzeit wird durch die Senatsverwaltung für GesUmVer ein Berliner Klimaschutzgesetz erarbeitet, das mit dem Inkrafttreten das Energiespargesetz ablösen wird. Es ist vorgesehen, einen entsprechenden Gesetzentwurf im Verlauf des ersten Halbjahres 2010 vorzulegen."
Fazit: Durch 18 Monate vertrödelte Zeit gefährdet der Senat auch in dieser Legislaturperiode die Verabschiedung eines Klimaschutzgesetzes. Die nahezu autistische Vorgehensweise der Umweltsenatorin Katrin Lompscher schadet dem Anliegen zusätzlich. Der Senat muss jetzt endlich die konstruktiven Vorschläge aus der Berliner Gesellschaft aufgreifen und einen Gesetzesentwurf auf Basis des sogenannten Stufenmodells vorlegen – nur so kann das Vorhaben noch gelingen.
5) Zusätzliche Förderprogramme der IBB
Worum geht es? Um energetische Sanierungen privater Gebäude zu vereinfachen, sollen die Förderinstrumente ausgebaut werden. Dies ist insbesondere in Verbindung mit dem Klimaschutzgesetz nötig, um unverhältnismäßige Mietsteigerungen zu vermeiden.
Angekündigte Maßnahme im Senatsprogramm vom 08.07.2008:
"Es wird geprüft, ob im Rahmen des von der IBB verwalteten Wohnungsbaufonds ein zusätzliches Programm zur energetischen Sanierung aufgelegt werden kann (...)."
Der Senat führt auf Nachfrage zu "zusätzlichen Programmen der IBB seit Juli 2008" an (Kleine Anfrage 15.2.2010):
"Als zusätzliche Programme führt die IBB seit 2008 die IBB-Förderprogramme Energetische Gebäudesanierung und Altersgerecht Wohnen durch."
Letzteres hat reichlich wenig mit Klimaschutz zu tun. Das Programm "Energetische Sanierung" wurde nach Information der IBB schon vor dem klimapolitischen Arbeitsprogramm aufgelegt.
Fazit: Seit dem klimapolitischen Arbeitsprogramm hat die IBB keine neuen Förderprogramme aufgelegt. Stattdessen hat die SPD-Fraktion Ende Januar erneut beschlossen, dass die Umsetzbarkeit entsprechender Förderprogramme geprüft werden soll.
6) Emissionen des Berliner Verkehrssystems
Worum geht es? Der Anteil der CO2-Emissionen aus dem Verkehr steigt seit 1990 kontinuierlich an.
Angekündigte Maßnahme im Senatsprogramm vom 08.07.2008:
"Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird beauftragt, in der ersten Hälfte 2009 darzustellen, wie (...) die Emission verkehrsbedingter Treibhausgase minimiert werden kann. Dabei sollen konkrete Minderungsziele genannt werden."
Reaktion des Senats auf Nachfrage zu einem Konzept zur Verminderung der Emissionen im Verkehr:
"Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erfüllt diese Aufgabe im Zuge der seit Herbst 2008 bearbeiteten Fortschreibung des Stadtentwicklungsplans Verkehr (StEP-Verkehr) (...). Wirkungsanalysen für die im StEP-Verkehr vorgesehenen Maßnahmen und Aussagen zur möglichen Entwicklung der Treibhausgasemissionen des Verkehrssektors werden im 1. Quartal 2010 vorliegen."
Fazit: Auch beim Klimaschutz in der Verkehrspolitik kommt der Senat nicht voran. Stattdessen soll die Autobahn A100 verlängert werden, die Klimafolgen davon wurden bisher noch nicht einmal vom Senat geprüft.