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31. August 2010

Rot-roter Antrag zum Bezirksverwaltungsgesetz enttäuschend

Grüne fordern verbindliche Bürgerentscheide

Seit 2005 gibt es neue Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger in den Bezirken. Mit EinwohnerInnenanträgen, BürgerInnenbegehren und BürgerInnenentscheiden können sie direkt Einfluss auf die Bezirkspolitik nehmen. Doch manche Regelungen haben sich als unpraktikabel erwiesen. Seit langem liegen Vorschläge zur Verbesserung der Bedingungen der direkten Demokratie auf Bezirkebene vor: Von den Vorsteherinnen und Vorstehern der Bezirksverordnetenversammlungen (BVV), von dem Verein "Mehr Demokratie e.V." und von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. 

Rot-Rot hat jetzt darauf mit einem Gesetzentwurf (Drucksache 16/3309) reagiert. Der übernimmt zwar einige Vorschläge, darunter die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geforderte Umstellung von einem Beteiligungsquorum auf ein Zustimmungsquorum (Drucksache 16/2783). Aber in anderen zentralen Punkten wird der große Wurf verfehlt. Die Bedingungen für Bürgerbegehren werden zum Teil sogar verschlechtert.

 

Rot-Rot: Bürgerinnen und Bürger sollen weiterhin nur "ersuchen" können

Größtes Manko der bisherigen Bürgerentscheide ist, dass sie rechtlich unverbindlich sind. Und das soll nach dem rot-roten Gesetzentwurf auch so bleiben.

Bürgerentscheide haben den gleichen Charakter wie Beschlüsse der BVV. Die BVV kann aber in den meisten Angelegenheiten nur "Ersuchen" an das Bezirksamt richten. In der Praxis schwächt das die Position des Bezirksparlaments kaum, denn es hat noch ein Ass im Ärmel: Wenn das Bezirksamt dem Ersuchen nicht folgt, kann die BVV eine echte Entscheidung fällen.

Diese Möglichkeit, verbindliche Entscheidungen zu treffen, haben die Bürgerinnen und Bürger bisher nicht. Sie könnten allenfalls versuchen, nach erfolgreichem Bürgerentscheid einen zweiten mit gleichem Inhalt herbeizuführen. Das ist offensichtlich unsinnig und schon wegen der Zeit, die ein mehrstufiges direktdemokratisches Verfahren in Anspruch nimmt, völlig unpraktikabel.

Darum hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bereits in ihrem "Selbstverwaltungs­stärkungsgesetz" (Drucksache 16/2497)  vorgeschlagen, dass die BVV grundsätzlich in allen Bezirksangelegenheiten "entscheiden" können soll – und zwar nicht nur über den Umweg eines vorherigen Ersuchens. Die Folge wäre, dass dann Gleiches für die Bürgerentscheide gelten würde. Ausgenommen wären Aufgaben, die nach Gesetz reine Bezirksamtsaufgaben sind, wie z.B. Personalentscheidungen oder Ordnungsaufgaben.

Rot-Rot will den Widerspruch zwischen Anspruch und Realität der Bürgerentscheide auf ganz andere Weise lösen: Der Anspruch wird einfach aufgegeben. Um Enttäuschungen zu vermeiden, soll auf den Unterschriftsbögen künftig oben angegeben werden müssen, dass der Bürgerentscheid nur eine empfehlende oder ersuchende Bindungswirkung hätte.

Misstrauen und Abschreckung gegenüber Bürgerinitiativen

Bei dem richtigen Ziel, Transparenz über die Finanzierung der Bürgerbegehren zu erreichen, schießt Rot-Rot völlig über das Ziel hinaus. Spenderinnen und Spender sollen nicht nur mit Namen, sondern auch mit (Privat-)Anschrift im Internet veröffentlicht werden.

Die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens sollen eidesstattlich erklären müssen, dass sie alle Spenden – auch Sachspenden – vollständig und richtig angezeigt haben. Diese Drohung mit strafrechtlichen Konsequenzen ist völlig unverhältnismäßig. Zumal die Vorgaben unklar sind: Wie sollen Bürgerinitiativen fehlerfrei den "marktüblichen Preis" von Sachspenden (z.B. gebrauchte Plakatpappen) ermitteln?

Bei tatsächlichen Anhaltspunkten für eine unvollständige Anzeige wollen sich die Behörden Zugang zu Kontodaten verschaffen – notfalls mit Verwaltungszwang.

Dass Rot-Rot ähnliche Abschreckungsmaßnahmen für die direkte Demokratie auf Landesebene vorsieht, macht die Sache nicht besser. Gegenüber Bürgerinnen und Bürgern, die sich für eine Straßenumbenennung oder saubere Spielplätze einsetzen, sind sie völlig absurd. Ein Ordnungsgeld wäre völlig ausreichend.

Weiterhin unangemessene Hürden für den Einwohnerantrag

Der Einwohnerantrag bringt ein Anliegen auf die Tagesordnung der BVV. Bisher ist dieses Instrument, an dem auch Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft mitwirken können, nur einmal zum Einsatz gekommen. Offensichtlich ist die bisherige Hürde – Unterschriften von 1 % der Einwohnerinnen und Einwohner –  zu hoch. Rot-Rot will die Hürde zwar auf 1000 Personen senken. Aber bei lokalen Anliegen, die oft nur eine Nachbarschaft interessieren, ist das weiterhin eine hohe Hürde. Wir befürworten daher eine Absenkung auf 200 Unterschriften. Befürchtungen, dass z.B. Nazis über dieses Instrument die Tagesordnung der  BVV bestimmen könnten, sind unbegründet. Ein Einwohnerantrag hat keine Bindungswirkung, er bewirkt nur, dass ein Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung der BVV gesetzt wird. Die  BVV könnte ihn sogar ohne Aussprache ablehnen.

Gesetzliche Doppelzuständigkeit: Senat mal wieder Oberaufseher der Bezirke

Statt die Bezirke zu stärken, geht der Gesetzentwurf in einem Punkt in die entgegengesetzte Richtung: Nach der Prüfung der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens durch das Bezirksamtes soll zusätzlich von der "zuständigen Senatsverwaltung" (welche immer das sein mag) geprüft werden.  Es mag sein, dass die Bezirke  bereits bisher beim Senat um Rat gefragt haben. Es ist aber unsinnig, eine doppelte Prüfung und eine Höherrangigkeit der Senatsprüfung gesetzlich festzuschreiben.

In der vorliegenden Fassung ist der rot-rote Gesetzentwurf für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht zustimmungsfähig. Die mit einer Anhörung im Innenausschuss begonnene Diskussion wollen wir fortsetzen und im Rechtsausschuss echte Verbesserungen fordern.

Zusätzliche Information

Bene Lux, Innenpolitischer Sprecher
Thomas Birk, Schwulenpolitischer Sprecher und Sprecher für Verwaltungsreform