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5. Februar 2010

Videoüberwachung ohne Sinn und Verstand

Grüne Anfragen zeigen: Rot-roter Senat verweigert echte Evaluation der Videoüberwachung in der BVG

Immer mehr Kameras verfolgen die Berlinerinnen und Berliner auf Schritt und Tritt. Tausende Kameras hängen bereits in U-Bahnhöfen, U-Bahnen, Bussen und Tram-Wagen der Berliner Verkehrsbetriebe. BVG und Senat wollen ihre Zahl noch erheblich steigern. Doch bringt mehr Videoüberwachung auch mehr Sicherheit?  Das weiß der Senat nicht und will es offensichtlich auch gar nicht wissen. Eine wissenschaftliche Evaluation der Maßnahmen ist weder erfolgt noch geplant.

Die Antworten des Senats auf zwei Kleine Anfragen des innenpolitischen Sprechers der grünen Abgeordnetenhausfraktion, Benedikt Lux, sind ernüchternd. Die spärlichen Zahlen, die der Senat vorweisen kann, zeigen: Videoüberwachung ist keine Wunderwaffe gegen Kriminalität.

  • Nur relativ wenige Videoaufzeichnungen der BVG sind für die Strafverfolgung überhaupt von Nutzen. Im Jahr 2008 wurden 1383 Aufzeichnungen an die Polizei oder andere Strafverfolgungsbehörden weitergegeben. Aber nur in 246 Fällen ergab die Auswertung der Bilder überhaupt irgendeinen Anhaltspunkt auf Täter. In nur 141 Fällen "unterstützten" die Bilder angeblich die Ermittlung oder Identifizierung von Tätern. Ein dürres Ergebnis angesichts von 32.000 Straftaten im ÖPNV, die die polizeiliche Kriminalstatistik für 2008 ausweist. Die Frage, wie oft die Identifizierung tatsächlich aufgrund des Videomaterials erfolgte und nicht ebenso auf andere Weise hätte erfolgen können, bleibt offen. Unbeantwortet bleibt auch die Frage, wie oft die Bilder zu Haftbefehl, Gerichtsverfahren und Verurteilung führten.
  • Inwiefern Videokameras präventiv gegen Kriminalität wirken, scheint den Senat nicht zu interessieren. Eine Untersuchung, wie sich die Videoüberwachung auf die Häufigkeit von Straftaten auswirkt, ist unterblieben. Eine externe wissenschaftliche Evaluation hält der Senat für "nicht erforderlich". Dass die BVG 2006 eine Evaluation abgebrochen hat, hält er für eine interne Angelegenheit der BVG. Dabei handelt es sich bei der BVG um eine Anstalt des öffentlichen Rechts in hundertprozentigem Landesbesitz.
  • Trotz der mageren Erkenntnisse über die Wirkung die Kameras schreitet der Ausbau der Kameras zügig voran. Über 6.000 Kameras sind bei der BVG bereits im Einsatz. Der Senat will aber die Ausstattung aller Fahrzeuge mit Videoaufzeichnungsanlagen. Das würde nach Berechnung der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union eine Verdopplung der Kameras auf 12.000 bedeuten. 4,4 Millionen Euro will die BVG in nächster Zeit allein für den Kameraausbau in den U-Bahnen ausgeben. Die jährlichen Betriebskosten belaufen sich schon jetzt auf 1,54 Millionen Euro – ohne Personalkosten.

Rot-Rot verbummelt angekündigte gründliche Untersuchung

Ende 2007 hatte das Abgeordnetenhaus mit äußerst knapper Mehrheit (74 Ja-Stimmen, 73 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen) die Videoüberwachung im Öffentlichen Personenverkehr gesetzlich verankert. Um bürgerrechtlichen Bedenken in den eigenen Reihen entgegenzukommen, hatte Rot-Rot in letzter Minute noch eine Evaluationsklausel aufgenommen. Danach sollte bis zum 31. Januar 2010 der Erfolg der Maßnahmen überprüft werden.

Der nun vorgelegte Bericht des Senats spricht den damaligen Beteuerungen aus der Koalition Hohn, die Evaluation ernst zu nehmen. In ganzen drei Sätzen geht das 7-seitige Papier auf Videoaufzeichnungen der BVG ein. Zudem gibt es ein paar nebulöse Angaben zur Nutzung der BVG-Überwachungstechnik zur Terrorismusbekämpfung. Offenbar hat sich im Herbst 2009 ein Polizist in die Leitstelle der BVG gesetzt und durch die Videokanäle gezappt. Anlass war eine "erhöhte abstrakte Gefährdungslage". Warum die Polizei meinte, auf diese Weise Terroristen aufspüren zu können, bleibt im Dunklen. Zum Ergebnis heißt es nur: "Es ergab sich ein unauffälliges Bild der Lage". Trotzdem sei das irgendwie "hilfreich" für die Lagebeurteilung gewesen. Erfolgversprechende Maßnahmen gegen Terrorismus sehen anders aus – und ernst zu nehmende Evaluationen auch.

Grüne fordern unabhängige wissenschaftliche Evaluation

Sicherheit im Öffentlichen Personennahverkehr soll nicht nur vorgegaukelt werden. Darum brauchen wir aussagekräftige Informationen, was die Videoüberwachung überhaupt bringt. Seriöse Studien untersuchen die Kriminalitätsbelastung vor und nach der Installation von Kameras, überprüfen Verdrängungseffekte, benennen klare Kriterien und Erfolgsfaktoren. Dazu sind BVG, Polizei und Senat offensichtlich nicht in der Lage. Darum fordern Bündnis 90/Die Grünen, die Videoüberwachung endlich von unabhängigen Fachleuten untersuchen zu lassen. Dann ließe sich fundiert beurteilen, ob das tägliche Abfilmen aller BVG-NutzerInnen angemessen ist und ihnen tatsächlich mehr Sicherheit bietet. Millionenausgaben für nutzloses technisches Spielzeug kann sich Berlin nicht leisten. Das Geld wäre besser angelegt in Personal, das bei Gefahr tatsächlich zur Stelle ist und etwas tun kann.

 

 

Zusätzliche Information

MdA Portrait Lux 2010 lächelnd

Senat evaluiert Videoüberwachung