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Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat am 6. Oktober mit zwei Grundsatzentscheidungen die direkte Demokratie in Berlin gestärkt. Die Richter ließen die Volksbegehren zur Kita-Ausstattung und zur Privatisierung der Wasserbetriebe zu, die der Senat gestoppt hatte. Dass Kita-Volksbegehren hatte Innensenator Körting (SPD) mit der Begründung, es greife zu stark in das Haushaltsrecht des Parlaments ein, für unzulässig erklärt. Das Gericht hat nun klargestellt, dass haushalterische Gründe einem Volksbegehren nicht entgegenstehen. Nur der direkte Eingriff in den Haushaltsplan ist ausgeschlossen.
Mit seinem Urteil hat das Verfassungsgericht den Weg für den Volksentscheid des Landeselternausschusses Kita (LEAK) "Kitakinder + Bildung von Anfang an = Gewinn für Berlin" frei gemacht. Das freut uns sehr, denn Bündnis 90/Die Grünen haben die Forderungen des Kita-Volksbegehrens und des Berliner Kitabündnisses von Anfang an aktiv unterstützt.
Mit einer eigenen Gesetzesinitiative hat die GRÜNE Fraktion das Volksbegehren ins Parlament gebracht: Für die bessere Förderung der Kinder soll es einen Rechtsanspruch auf einen Teilzeitplatz für alle Kinder ab drei Jahren ohne Bedarfsprüfung und einen besseren Personalschlüssel geben. Damit die ErzieherInnen mehr Zeit für die Arbeit mit den Kindern haben, sollen etwa fünf Stunden für Vor- und Nachbereitung der ErzieherInnen in der Personalbemessung berücksichtigt und die LeiterInnen für ihre Aufgaben wieder ab einer Kita-Größe mit 100 Kindern freigestellt werden.
In seiner Sitzung vom 26.10. hat nun der Senat einen Stufenplan beschlossen, mit dem er diesen Forderungen sehr weit entgegenkommt. Auch wenn nicht alle Forderungen sofort erfüllt werden, erhalten die Kitas doch endlich bessere Rahmenbedingungen für die Förderung der Kinder. Ab dem nächsten Jahr sollen schrittweise die Gruppengrößen verkleinert, ein Rechtsanspruch auf Teilzeitförderung eingeführt und die Freistellung für die Leitungsaufgaben verbessert werden. Wir gratulieren den Initiatoren des Kita-Volksbegehrens zu diesem Erfolg. Ohne die Initiative der Eltern und der Angst vor einer drohenden Niederlage bei einem Volksentscheid hätte Rot-Rot die Kitas im Regen stehen lassen.
Bündnis 90/Die Grünen werden streng darauf achten, dass die Zusagen im Kita-Gesetz und dem Haushaltsplan 2010/ 2011 abgesichert werden. Auch die Forderungen, die über das Jahr 2011 hinausgehen. Besonders wichtig ist uns der Rechtsanspruch auf einen Teilzeitplatz ab Drei ohne Bedarfsprüfung. Denn nur wenn die Hürden beim Zugang abgebaut werden, kommen auch die Kinder aus benachteiligten Familien in den Genuss der besseren Förderung und des beitragsfreien Kindergartens.