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Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass der EU-Reformvertrag durchaus mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Der Lissabonvertrag stellt einen wichtigen Schritt der Weiterentwicklung der Europäischen Union dar. Er ist notwendig, um die europäische Integration voranzubringen und vor allem das Europa der BürgerInnen stärker mit Leben zu erfüllen.
Das Bundesverfassungsgericht moniert jedoch zurecht, dass ohne die Anpassung des Begleitgesetzes der Bundestag zu wenig Einfluss nehmen kann. Das ist vor allem dann ein Problem, wenn eine Änderung des Vertragsrechts durch die Organe der Europäischen Union ohne Ratifikationsverfahren erfolgen soll. Dies wäre eine unzulängliche Einschränkung der Regelungen im Grundgesetz, die auch nicht durch das Einstimmigkeitsprinzip im europäischen Rat ersetzt werden kann. Bündnis 90/Die Grünen begrüßen diese Entscheidung sehr und setzen uns für eine rasche Änderung der gesetzlichen Grundlage ein. Damit wird insgesamt die parlamentarische Beteiligung in Sachen EU gestärkt. Zu oft noch ist Europa weder ein Europa der Bürgerinnen und Bürger, noch eines der sie repräsentierenden Parlamente, sondern eines der Exekutiven. Der Bundestag muss mehr Rechte bekommen, wenn es um die Veränderung der Vertragsgrundlagen geht, sagt das Verfassungsgericht – wir sagen: Die muss er aber auch wahrnehmen. Hier zeigt sich, wie wichtig Europakompetenz ist, nicht nur in der Verwaltung, sondern auch in der Politik. Für uns Grüne ist das eine Selbstverständlichkeit.
Dabei ist die parlamentarische Ebene – jenseits von allen Verfassungsfragen – der richtige Ort, um die Wechselwirkungen zwischen europäischer und nationaler bzw. Landesebene deutlich zu machen und zu diskutieren. Wenn Europa vielen zu weit weg ist und noch nicht als aus sich selbst heraus legitimiert betrachtet wird, dann holen wir Europa eben näher heran!
Andere Bundesländer machen es vor: So gibt es in Niedersachsen eine verbindliche "Beteiligung des Parlamentes in Angelegenheiten der Europäischen Union" über den zuständigen Ausschuss. Eine Debatte über Gesetze und Verordnungen, die direkt aufgrund von Aktivitäten der Europäischen Union und ihrer Organe erlassen werden – von der Seilbahnverordnung bis zur Umweltzone – kann durchaus auch im Europa-Ausschuss geführt werden, nicht unter fachpolitischer Perspektive, sondern im europäischen Kontext. Daraus wird sich im Gegenzug auch ergeben, welche Anforderungen, Ideen und Erwartungen Berlin an die EU hat.
So wird nicht nur Europa sichtbarer – so könnte das Parlament stärker seine Verantwortung für Europa wahrnehmen.