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20. Juni 2005

Wählen schon mit 16? Na klar!

In Berlin können Jugendliche ab 16 Jahren an den Wahlen zu den BVV teilnehmen

Bei den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen im Jahr 2006 können Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, wählen. Das hat das Abgeordnetenhaus beschlossen. Damit wird der jungen Generation endlich ermöglicht, ihre Interessen bei Wahlen auf der Bezirkseben einfließen zu lassen.

Die notwendige Änderung der Verfassung von Berlin (Artikel 70) wurde am 15. September beschlossen. Bis auf die CDU Fraktion stimmten alle anderen Fraktionen für diese Verfassungsänderung. Die Berliner Verfassung legt jetzt fest: Die Bezirksverordnetenversammlung wird in allgemeiner, gleicher, geheimer und direkter Wahl zur gleichen Zeit wie das Abgeordnetenhaus gewählt. Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten im Bezirk ihren Hauptwohnsitz angemeldet haben.

Ein bedeutender Schritt, denn junge Menschen haben ein Recht darauf, ihr Leben in unserer Gesellschaft aktiv mitzubestimmen. Und sie wollen auch mitreden und mitentscheiden!

Wie aber soll dies funktionieren, wenn die aktive politische Anteilnahme das Vollenden des 18. Lebensjahres voraussetzt? Die Gesellschaft erwartet von Jugendlichen vermehrt selbstständiges sowie gewissenhaftes Handeln, in der Berufsausbildung, im Studium oder in der Schule. Das politische Mitbestimmungsrecht wurde ihnen bisher jedoch verwehrt. Als Folge steigt die Politikverdrossenheit – gerade bei jungen Menschen.

Dabei wollen Jugendliche politisch mitmischen, sie wollen gesellschaftliche Prozesse miterleben, eigene Interessen einbringen und Anteil haben an Entscheidungen, die ihr unmittelbares Lebensumfeld betreffen. Deshalb ist es nur ein erster Schritt, das Wahlrecht auf Bezirksebene zu senken. Wir meinen: auch bei den Wahlen für das Abgeordnetenhaus und für den Bundestag sollte das Wahlalter auf 16 Jahr festgesetzt werden!

Zusätzliche Information

Awaya-Legends@flickr.de

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