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Auf unsere Initiative hin wird das mehrgliedrige Berliner Schulsystem abgeschafft (Grüne Drs. 16/0325, vom März 2007). Zukünftig gibt es nur noch die Sekundarschule und das Gymnasium als weiterführende Schulen. Zwar bleiben die Förderzentren erhalten, aber die Hauptschule, auf die zuletzt nur noch 7% eines Schülerjahrgangs gegangen sind, gehört damit der Vergangenheit an. Die Reform tritt zum Schuljahr 2010/2011 in Kraft, künftige 7. Kl. beginnen in der neuen Schulform ihren Bildungsgang und wachsen auf.
Die SchülerInnen der jetzigen Schulformen: Hauptschule, Realschule, integrierte Haupt-Realschule, Gesamtschule beenden ihren Bildungsgang in ihrer jetztigen Schulform. Mit der Schulreform sollen 121 neue Sekundarschulen in den Bezirken entstehen.
Auf der Sekundarschule erreichen die SchülerInnen mindestens die Berufsbildungsreife, also den jetzigen erweiterten Hauptschulabschluss. Ziel ist es jedoch möglichst viele SchülerInnen zum Mittleren Schulabschluss (MSA) und zum Abitur zu bringen. Das Abitur kann sowohl nach 12 Jahren, wie auch nach 13 Jahren erreicht werden. Damit haben die SchülerInnen der Sekundarschulen ein Jahr länger Zeit, sich auf das Abitur vorzubereiten.
Abschlüsse am Gymnasium
Hier können alle Abschlüsse der Sekundarschule erreicht werden. Allerdings werden die SchülerInnen bereits mit 12 Schulajhren zum Abitur geführt. Wie bereist aus der G-8 Debatte bekannt ist, verdichten sich die Anforderungen an die SchülerInnen der Gymnasien.
Unterschied der Sekundarschule zu den bisherigen Gesamt-, Real- und Hauptschulen
Die individuelle Förderung der SchülerInnen steht im Mittelpunkt. Durch gute Lernbedingungen, kleinere Klassen (mit max. 25 SchülerInnen) und Begleitung von SozialpädagogInnen ist eine bessere und gezielte Förderung der SchülerInnen möglich. Die Schule entscheidet über die Formen der Differenzierung. Diese Vereinfachung des Schulsystems entspricht den gegenwärtigen Empfehlungen der Bildungsforschung. Sekundarschulen sind Ganztagsschulen mit Mittagessen. Allerdings überlässt es der Senat den Schulen, ob sie einen gebundenen oder offenen Ganzstagsbetrieb anbieten wollen. Somit wird das Modell bereits an dieser Stelle aufgeweicht. Echte Ganztagsschulen sind nur in der gebundenen Form mit Ryhtmisierung möglich. Die Sekundarschulen bieten mehr Sprachförderung und die Lehrkräfte haben eine Unterrichtsverpflichtung von 26 Wochenstunden und ihnen steht somit mehr Zeit für Unterrichtsvorbereitung und –nachbereitung sowie mehr Zeit für Schüler- und Elterngespräche zur Verfügung.
Gebundene Ganztagsschule bedeutet: Das Mittagessen ist verpflichtend. Der Unterricht kann versetzt mit Freiphasen über den ganzen Tag hinweg angeboten werden. Das zusätzliche Angebot ist kostenfrei.
Offene Ganztagsschule bedeutet: Es gibt das Angebot des Mittagessens. Vormittags findet der Unterricht statt. Nachmittags werden verschieden Angebote gemacht. Diese sind i.d.R. kostenpflichtig.
Vorteil der Sekundarschule gegenüber dem Gymnasium
Nicht jede/r SchülerIn möchte sich dem Leistungsdruck an Gymnasien aussetzen. In sehr kurzer Zeit muss viel mehr geleistet werden. Das Lernen an einer Sekundarschule richtet sich an das individuelle Leistungsvermögen der SchülerInnen. Es werden verschiedene Methoden angewendet, um die SchülerInnen optimal zu fördern. Dabei geht es nicht nur um abstraktes Wissen, sondern auch um konkrete Anwendungen und die Art, wie effektiv und nachhaltig gelernt werden kann. Das Angebot an Wissensgebiete ist umfangreicher. Neben den klassischen Abiturfächern gibt es Angebote für spezielle Neigungen, wie zum Beispiel "Technik" oder "Wirtschaft". Wer den MSA erreicht, kann entscheiden, wie der weitere Bildungsweg aussehen soll. Es kann an der Sekundarschule weitergelernt werden, wenn sie eine gymnasiale Oberstufe hat oder auf ein OSZ gewechselt werden, um dort das Abitur zu machen. Für das Abitur ist 1 Jahr länger Zeit (13 Schuljahre), manche Sekundarschulen bieten auch Abitur nach 12 Jahren an. An der Sekundarschule gibt es zusätzlich im Dualen-Lernen eine enge Verflechtung mit der Berufspraxis. In speziellen Fächern wird praktisch gearbeitet. In Betriebspraktika kann viel ausprobiert werden, dadurch fällt die Berufsorientierung leichter. Das Lernen an einer Sekundarschule ist anwendungsorientierter. Es müssen nicht nur Fakten gelernt werden, sondern durch Lernen in Projekten oder an einem außerschulischen Ort (Betriebe, Werkstätten etc.), bekommen die Jugendlichen einen Einblick in die Berufswelt. Die Verknüpfung von schulischen Lerninhalten mit Erfahrungen in der Praxis macht das Lernen intensiver und hilft bei der Berufsorientierung. Jede Sekundarschule arbeitet eng mit beruflichen Schulen, Betrieben und Einrichtungen zusammen.
Der Nachteil ist, dass SchülerInnen zum Dualen-Lernen verpflichtet werden können. Damit besteht die Gefahr, dass innerhalb der Sekundarschule ein weiterer Schulzweig entsteht. D.h. SchülerInnen, die nicht sehr leistungsstark sind, können zum berufsbildenden Weg verpflichtet werden. Mit unserem Änderungsantrag haben wir gefordert, dass dieses nur auf Beschluss der Jahrgangskonferenz erfolgen soll. Rot-rot hat unseren Antrag leider abgelehnt.
Kooperation der Sekundarschule mit den Oberstufenzentren
Nicht jede Sekundarschule hat auch eine Oberstufe (Abiturstufe). Daher bieten die OSZ als weiterführende Schule die Oberstufe. Beide Schulen arbeiten zusammen. Jede/r SchülerIn einer Sekundarschule kann nach der zehnten Klasse an ein OSZ wechseln und dort das Abitur ablegen.
Ganztag in der Grundschule
Für uns steht fest, dass die Ganztagsschule der richtige Weg zu mehr individueller Förderung ist. Es ist deshalb falsch, dass in der 5. und 6. Klasse der offenen Ganztagsgrundschule eine Bedarfsprüfung für die Nachmittagsbetreuung erfolgt, die dazu führt, dass hier oft keine Nachmittagsangebot mehr stattfinden. In der Sekundarschule, ab der 7. Kl., wird jedoch der Ganztagsschulbetrieb wieder aufgenommen. Damit entsteht eine Lücke in der 5 und 6 Kl., die pädagogisch keinen Sinn macht und kontraproduktiv ist. Hier ist dringend eine Änderung notwendig, um diese Betreuungslücke zu schließen. Das haben wir mit unserem Änderungsantrag gefordert, rot-rot hat es leider abgelehnt.
Kein Probejahr und kein Sitzenbleiben auf dem Gymnasium
Mit der Möglichkeit des Sitzenbleibens und dem Probejahr werden die Gymnasien privilegiert. SchülerInnen, die nicht am Gymnasium verbleiben dürfen, müssen nach der 7. Kl. vom Gymnasium in die 8. Kl. der Sekundarschule wechseln. Damit werden die Sekundarschulen zu "Auffangbecken" von ehemaligen GymnasialschülerInnen, die abgeschult werden, degradiert. Klar ist, dass sich das Abschulen für die Betroffenen SchülerInnen nicht lernförderlich auswirkt. Wegen der Ausschließlichkeit des Elternwillens hat rot-rot auf das Probejahr bestanden. Der Widerspuch ist, dass spätestens nach dem Probejahr der Elternwunsch dennoch komplett ignoriert wird. Aufgrund des Probejahrs und dem Sitzenbleiben am Gymnasium, kann nicht mehr von der Gleichwertigkeit beider Schulformen gesprochen werden. Dabei war das ein Kernanliegen der Reform. Wir halten das Probejahr und das Sitzenbleiben am Gymnasium weiterhin für falsch. Richtig wäre es aus unserer Sicht, die Beratungs – und Förderkompetenz der Grundschule zu stärken und folgerichtig im 1. Halbjahr der 5. Klasse der Grundschule, im Rahmen von Bildungsvereinbarungen mit den Eltern einen Förderplan zu erarbeiten, der dem zukünftigen Schulartwunsch der Eltern/SchülerIn entspricht. In einem weiteren verpflichtenden Beratungsgespräch in der 6. Klasse könnte dann anhand der Leistungen der SchülerInnen eine Übergangsprognose ausgesprochen werden, die sich durch eine ganzheitliche qualifizierte Betrachtung am Lern –und an den Leistungsvermögen der SchülerInnen orientiert. Wer hier keine Gymnasialempfehlung erhält, aber trotzdem aufs Gymnasium möchte kann in einem zweitägigen zentralen Probeunterricht seine Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen. Diese Beurteilung führt bei Bestehen zur Korrektur der Übergangsprognose der Grundschule und ist eine zweite Chance für die/den SchülerIn. Betroffen von dieser Regelung sind lediglich 20% der SchülerInnen eines Jahrgangs. D.h. wir schaffen das Elternwahlrecht nicht ab, sondern wir stärken es, weil es kein Probejahr mehr gibt und dadurch das Elternwahlrecht nicht nachträglich abgeschafft werden kann!
Unsere Übergangsregelung verzichtet auf das Probejahr und damit kann das Abschulen am Gymnasium entfallen. Die Sekundarschule wird so auch nicht zum Auffangbecken für Gymnasialabgänger und bleibt eine gleichwertige Schulform. Ferner ist festzuhalten, das es in der ganzen Republik kein absolut gerechtes Übergangsverfahren gibt. Es ist aus unserer Sicht auch nicht einzusehen, weshalb das Gymnasium weiterhin am Sitzenbleiben festhalten soll, obwohl klar ist, das dies zum einen teuer und zum anderen nicht zu einem wirklichen Lernfortschritt führt. Das Losverfahren wäre mit unserem Übergangsmodell kein Problem. Wir haben mit unserem Änderungsantrag der Koalition eine Brücke gebaut, über die sie leider nicht gehen wollten. Durch die Ablehnung unseres Änderungsantrags widersprechen SPD und die Linke auch der eigenen Programmlage, die ein Probejahr und das Sitzenbleiben am Gymnasium ablehnt.
Hemmnisse für die Inklusion aus dem Gesetz streichen
Klar ist für uns, dass Hindernisse, die eine Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den allgemeinbildenden Schulen erschweren, aus dem Schulgesetz gestrichen werden müssen, auch wenn damit nicht die flächendeckende inklusive Beschulung erreicht wird. Hier hätte eine Klarstellung erfolgen müssen, auch wenn ein Gesamtkonzept noch nicht vorliegt. Mit unserem Änderungsantrag wollten wir hier eine Weichenstellung vornehmen, leider ließ sich rot-rot an dieser Stelle ebensowenig überzeugen.
Für die Sekundarschulen nur die besten Schulleitungen
Da wir davon ausgehen, dass der Aufbau und die Entwicklung der Sekundarschulen sehr engagierte und kompetente Schulleitungen erfordert, muss aus unserer Sicht eine Regelung in der Laufbahnverordnung gefunden werden, die die Ernennung der SchulleiterIn an den Leistungs –und Qualifikationskriterien bemisst. Die existierende Laufbahnregelung ist hier ein Hemmnis, das es zu beseitigen gilt. Auch hier wurde ein entsprechender Änderungsantrag von mit den Stimmen der Koalition wider besseren Wissens abgelehnt.