Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus - Berlin

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26. September 2008

Parlamentsglossar: Was ist eigentlich....?

Abgeordnetenhaus Plenarsaal Blick auf die Fraktion

Grüne Abgeordnete und die Fraktion haben viele Möglichkeiten und parlamentarische Instrumente, die Aufmerksamkeit der Medien und der Öffentlichkeit auf sich zu ziehen - z.B. mit der Aktuellen Stunde, Mündlichen Anfragen, Großen Anfragen, Antrags-Prioritäten... Mehr dazu hier - mit Beispielen aus dieser Legislaturperiode! 

 

... eine Aktuelle Stunde?

... die Begründung der Aktualität?

...eine Spontane Fragestunde?

... eine Priorität?

... eine Mündliche Anfrage?

... eine Große Anfrage?

... eine Kleine Anfrage?

... eine Beschlussempfehlung?

... ein Antrag?

... die Konsensliste?

...eine Aktuelle Stunde?
Zu Beginn jeder Plenarsitzung (also zu der Zeit, in der großes Medien- und Publikumsinteresse auf die Abgeordneten gerichtet ist) wird eine aktuelle Frage von übergeordnetem Interesse eine Stunde lang im Plenum behandelt. Meistens sind es Themen, die von den Koalitionsparteien vorgeschlagen wurden, aber 2 mal pro Jahr haben auch die Grünen als Oppositionsfraktion ein Recht darauf, dass Ihre Frage beraten wird. Grünes Beispiel: "Wie stellt der Senat ohne Wettbewerb die Zukunftsfähigkeit der BVG her?

... die Begründung der Aktualität?
Hier begründen die Fraktionen zu Beginn der Plenarsitzung, warum Ihr Thema in der Aktuellen Stunde behandelt werden sollte. Dies ist ein sehr wichtiges Instrument für die Fraktionen, Aufmerksamkeit auf Ihre Themen zu lenken. Denn wenn der Vorschlag der grünen Fraktion für das Thema der Aktuellen Stunde nicht behandelt wird (was ja meistens der Fall ist, s.o.), haben die Grünen hier die Möglichkeit, ihr Thema in 5 Minuten zu begründen und auf diese Weise der Presse und der Öffentlichkeit ihren aktuellen Schwerpunkt deutlich zu machen! Grünes Beispiel: "Senat zerlegt sich über den Haushaltskurs - und Wowereit taucht ab!" (Video-Rede Volker Ratzmann, Fraktionsvorsitzender)

...eine Spontane Fragestunde?
Ohne sich vorher anzumelden, können die Abgeordneten hier nach dem Zufallsprinzip (also nicht nach Fraktionsgröße) aktuelle, konkrete Fragen an die Senatsmitglieder stellen.
Grünes Beispiel:  "Herr Wowereit, wie bewerten Sie die jüngsten Pläne Ihres Bildungssenators Zöllner zur Abschaffung der Hauptschule? Unterstützen Sie diesen Kurs?"

... eine "Priorität"?
In jeder Plenarsitzung stehen Dutzende von Anträgen auf der Tagesordnung. Die Fraktionen haben die Möglichkeit, einen ihrer Anträge zur Priorität zu machen und ihn damit zu Beginn der Beratungen aufrufen zu lassen.Damit erhält dieser Antrag ein größeres öffentliches und mediales Interesse als Anträge, die ganz hinten auf der Beratungsliste stehen und erst zu nachtschlafender Stunde aufgerufen werden. Grünes Beispiel:  Priorität der grünen Fraktion vom 10.07.2008: "Ein Aktionsprogramm für die Berliner Kreativwirtschaft"

...eine Mündliche Anfrage?
Mündliche Anfragen müssen vor der Plenarsitzung schriftlich mitgeteilt werden. Sie haben eine kurze, sehr konkrete Fragestellung und bestehen aus 2 Teilen. Meistens sammeln sich ca. 20 Mündliche Anfragen von Abgeordneten an, die vom Senat in der Fragestunde zu Beginn der Plenarsitzung möglichst kurz und präzise beantwortet werden. Grünes Beispiel:" Ich frage den Senat: 1.Treffen Informationen zu, dass in der Senatsverwaltung die Funktion des Klimaschutzbeauftragten zwei Jahre nicht besetzt wurde? 2. Wie bewertet der Senat den Vorschlag, die Querschnittsaufgabe Klimaschutz in der Verwaltung zu stärken?"

... eine Große Anfrage?
Parlamentarische Anfrage zu einem Thema von herausragendem Stellenwert. Besteht aus einem detaillierten Fragenkatalog, wird in der Plenarsitzung (meist lang und breit) beantwortet und debattiert. Der Senat kann vorab schriftlich Stellung nehmen. Die Fraktion, die die Große Anfrage gestellt hat, kann verlangen, dass die Besprechung in einem Ausschuss durchgeführt wird. Grünes Beispiel: "Kinder in den Mittelpunkt – Wie kinderfreundlich ist Berlin?"

...eine Kleine Anfrage?
Anfrage mit konkreter, abgrenzbarer Fragestellung, wird schriftlich eingereicht und vom Senat schriftlich beantwortet, also nicht im Plenum behandelt. Grünes Beispiel: "Umweltzone 2010: Ist der Senat auf die 2. Umsetzungsstufe vorbereitet?"

...eine Beschlussempfehlung? Nachdem sie über einen Antrag beraten haben, legen die Fachausschüsse dem Plenum ihre Beschlussempfehlung vor. Der Ausschuss kann empfehlen, dem überwiesenen Vorgang zuzustimmen, ihn abzulehnen oder mit Änderungen anzunehmen. Die Beschlussempfehlung enthält auch die Voten der einzelnen Fraktionen, die aus den Ausschussberatungen hervorgegangen sind. War ein Vorgang mehreren Ausschüssen übermittelt worden, so legt nur der "federführende Ausschuss" dem Abgeordnetenhaus die Empfehlung vor.

... ein Antrag?: Jede Fraktion kann Anträge ins Parlament einbringen, die von der Mehrheit des Parlaments angenommen oder abgelehnt werden können und dann in den Fachausschüssen weiterberaten werden. Der Text beginnt immer so: "Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen..." und enthält Aufforderungen an den Senat, in bestimmten Politikfelder Initiative zu ergreifen. Meistens wird dann verlangt, dass nach z.B. 6 Monaten über die Fortschritte im Plenum berichtet werden soll. Anträge müssen eine Begründung enthalten. Grüne Beispiele: "Kompetenzfeld/Umwelt Energie unverzüglich einrichten!" oder "Optionszwang im Staatsangehörigkeitsrecht streichen – Doppelte Staatsangehörigkeit ermöglichen!"

... die Konsensliste? Nicht jeder Antrag und jede Beschlussempfehlung kann im Parlament ausführlich von allen Fraktionen beraten werden – dann würden die Sitzungen nicht bis 20 Uhr, sondern mindestens bis zum nächsten Morgen dauern. Zudem konzentriert sich das Interesse der Journalisten immer nur auf die ersten 2-4 Stunden der Plenarsitzung. Deswegen wird bei vielen Anträgen schon vorab festgelegt, dass sie nicht mündlich im Parlament (also für die Öffentlichkeit) behandelt werden, sondern ohne Beratung an die Ausschüsse weitergeleitet werden.

 

Zusätzliche Information