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Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlagen das Thema Bildung des Bezirksamtes, bzw. Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes vor. Es handelt sich hierbei um einen Antrag der SPD, CDU und der Linken. Mit der Festschreibung des Proporzbezirksamtes in der Verfassung von Berlin verrät Rot-Rot mit Hilfe der CDU seine eigene Programmatik. Bündnis 90/Die Grünen plädieren stattdessen für das politische Bezirksamt bei gleichzeitiger Ausweitung der Entscheidungskompetenzen der Bezirksverordnetenversammlungen und damit auch bei bezirklichen Bürgerentscheiden.
Clara Herrmann fragt den Senat, wie viele junge Menschen in diesem Jahr ihre Ausbildung in den Bezirksämtern und Senatsverwaltungen beendet haben, und wie viele davon jeweils befristet bzw. ungefristet übernommen werden? Außerdem will sie wissen, wie viele Nachwuchskräfte in diesem Jahr eine Ausbildung in den Bezirksämtern und Senatsverwaltung begonnen haben und wie hoch ist die daraus resultierende Ausbildungsquote?
Canan Bayram fragt den Senat, wie lange sich der Senat noch weigern will, eine neue Regelung für die vom Bleiberecht betroffenen Migrantinnen und Migranten vorzulegen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Senat es bislang nicht geschafft hat, den Auftrag des Abgeordnetenhauses zu einer Bundesratsinitiative zu erfüllen? Weiterhin will sie wissen, wie der Senat gedenkt, die Situation der bislang vom Bleiberecht ausgeschlossenen alten, kranken und erwerbsunfähigen sowie geduldeten Migrantinnen und Migranten, die die Stichtagsregelung nicht erfüllen konnten, zu verbessern?
Stefan Ziller fragt den Senat, warum der Senat nicht in der Lage ist, die in einer kleinen Anfrage vom 27. August 2009 gestellten Fragen hinsichtlich der Bedingungen für ein freies W‑LAN zu beantworten? Und er möchte wissen, warum der Senat nicht das Gespräch mit der Berliner Netz-Comunity sucht, um dem offensichtlich fehlenden Verständnis zu diesem Thema im Senat entgegenzuwirken.
Anja Kofbinger fragt den Senat, ob dem dem Senat bekannt ist, dass von häuslicher Gewalt in zahlreichen Fällen Kinder mit betroffen sind, entweder, weil sie die Gewalt gegen ihre Mutter miterleben müssen oder/und weil sie selbst geschlagen werden? Wenn ja, teilt der Senat die Auffassung, dass hier das BIG Präventionsprojekt an Schulen ein unverzichtbaren Angebot darstellt, in dessen Rahmen Qualifizierung von pädagogischen Fachkräften, sowie Elternarbeit und Stärkung und Aufklärung von Mädchen und Jungen stattfindet? Weiterhin will Anja Kofbinger wissen, warum dieses innovative und praxisorientierte Projekt zur Prävention von häuslicher Gewalt an Schulen, das ganz wesentlich und erfolgreich in den letzten Jahren dazu beigetragen hat, das Thema häusliche Gewalt zu enttabuisieren und in der Folge den Schutz für Kinder und deren Mütter zu verbessern, nicht im Rahmen einer Regelfinanzierung abgesichert, sondern lediglich im Rahmen der Haushaltswirtschaft weiter finanziert wird?
Elfi Jantzen fragt den Senat, welche Chancen er siehtt, dass der sog. Flüchtlingsvorbehalt auf Bundesebene zurückgenommen wird und minderjährigen Flüchtlingen in Deutschland alle in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Rechte gewährt werden? Außerdem will sie vom Senat wissen, wie er das Ergebnis einer Umfrage des Kinderschutzbundes beurteilt, wonach fast 30 % der befragten Kinder überzeugt sind, dass ihre Eltern sie schlagen dürfen, und was hat der Senat in den vergangenen Jahren getan, damit alle Kinder und Jugendlichen in Berlin ihre Rechte nach der UN-Kinderrechtskonvention besser kennen?
Elfi Jantzen fragt den Senat, ob Berichte von Kitaträgern zutreffen, dass Mittelabforderungen für Baumaßnahmen im Rahmen des K-II-Programms von der GSE nicht zeitnah bearbeitet werden und deshalb die Träger in finanzielle Bedrängnis kommen? Sie will weiterhin wissen, was der Senat tun wird, um einen zeitnahen Mittelabfluss für K-II-Maßnahmen an die Kitaträger sicher zustellen?
Auf Berliner Landesebene sind 16- und 17-Jährige vom Wahlrecht ausgeschlossen. Von den Fragen der politischen Zukunftsgestaltung sind nachfolgende Generationen aber am stärksten betroffen. Daher ist es sinnvoll, junge Menschen so früh wie möglich an den Entscheidungen, die auch sie betreffen, teilhaben zu lassen. Sie können weder an den Wahlen zum Abgeordnetenhaus noch an Volksbegehren und Volksentscheiden teilnehmen - im Gegensatz zu entsprechenden Rechten auf Bezirksebene. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wollen das ändern und beantragt, das Mindestwahlalter auf Berliner Landesebene von 18 auf 16 zu senken.Mit dem Antrag Wahlalter senken I soll die Berliner Verfassung geändert (Art. 39) und mit dem Antrag Wahlalter II, das Landeswahlgesetz entsprechend angepasst werden.
In den Jahren 2000 bis 2004 hat das Agendaforum, ein Zusammenschluss von VertreterInnen gesellschaftlicher Gruppen und Organisationen sowie von Verwaltung und Politik, im gemeinsamen Dialog den Entwurf für die Berliner "Lokale Agenda 21" erarbeitet. Diese Zusammenarbeit erfolgte auf Beschluss des Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin und entspricht den Entschließungen der UN-Konferenzen von Rio 1992 und Johannesburg 2002. Der Entwurf wurde im Abgeordnetenhaus beraten und beschlossen. Leider ist der rot-rote Senat bisher nicht dadurch aufgefallen der Umsetzung des Beschlusses die erforderliche Priorität einzuräumen. So wartet das Berliner Abgeordnetenhaus und die zivilgesellschaftlichen Akteure auf den überfälligen ersten Umsetzungsbericht. Der Senat wird mit dem Antrag der Fraktion des Bündnis 90/ Die Grünen aufgefordert, den Bericht zur Umsetzung der vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossenen Berliner Agenda 21 vorzulegen.
Die Fraktion des Bündnis 90/Die Grünen beantragen die Umstellung vom bisherigen Beteiligungsquorum auf ein Zustimmungsquorum durch entsprechende Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes. Die Mehrheit der abgegebenen Stimmmen soll künftig gleichzeitig mindestens 10 % der Stimmberechtigten betragen müssen. Die Höhe der Hürde entspricht in etwa der bisherigen Regelung, nach der sich mindestens 15 % der Stimmberechtigten an der Abstimmung beteiligt haben müssen. Die neue Regelung bietet den Vorteil, dass Nein-Stimmen nicht zur Erfüllung des Quorums beitragen können.