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Der erfolgreiche Volksentscheid ist eine Niederlage für Klaus Wowereit und Harald Wolf. Die Berlinerinnen und Berliner haben dem rot-roten Senat ihr Misstrauen ausgesprochen. Offenbar zu Recht: Jetzt kündigt der rot-rote Senat an, doch noch weitere Verträge aus diesem Zusammenhang zu veröffentlichen. Der Gesetzesauftrag des Volksentscheids lautet, endlich Transparenz herzustellen. Der Senat darf jetzt nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Berlin hat ein Recht auf die ganze Wahrheit über die Privatisierung!
Der erfolgreiche Volksentscheid ist eine Niederlage für Klaus Wowereit und Harald Wolf. Die Berlinerinnen und Berliner haben dem rot-roten Senat ihr Misstrauen ausgesprochen. Eine Beteiligung von knapp 27 Prozent ist Ausdruck der deutlichen Kritik am rot-roten Senat und seiner Wasserpolitik. Die Zeiten, in denen sich der rot-rote Senat gemeinsam mit den privaten Anteilseignern die übermäßigen Gewinne am Berliner Wassergeschäft teilen, sind vorbei. Jetzt muss alles auf den Tisch. Berlin hat ein Recht auf die ganze Wahrheit über die Privatisierung. Der Gesetzesauftrag des Volksentscheids lautet, endlich Transparenz herzustellen.
Klaus Wowereit und Harald Wolf haben bisher vollmundig verkündet, alle Verträge lägen auf dem Tisch, das Volksbegehren sei überflüssig. Jetzt kündigen sie aber doch an, noch weitere Verträge aus diesem Zusammenhang zu veröffentlichen und von einer unabhängigen Stelle prüfen lassen, ob noch mehr zu veröffentlichen ist. Jetzt ist klar: Der Senat hat den Berlinerinnen und Berlinern nicht alle Verträge im Zusammenhang mit der Privatisierung offenbart, zu deren Veröffentlichung er verpflichtet gewesen wäre.
Nach dem Volksentscheid über die Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge bei den Berliner Wasserbetrieben darf der Senat nicht einfach zur Tagesordnung übergehen! Dazu reden Volker Ratzmann und Heidi Kosche.
Wohnungsmarkt sozial gestalten (II): Wohnraum erhalten – Zweckentfremdung verhindern und Wohnungsmarkt sozial gestalten (III): Milieuschutzgebiete wirksam steuern
Wohnraum in Berlin wird knapper. Darauf muss der Senat reagieren. Es gibt zu wenig günstige Wohnungen. Die Nutzung von Wohnraum durch Dauermieter muss aber Vorrang gegenüber einer Nutzung zur Gästebeherbergung (Ferienwohnungen), gegenüber der Umnutzung zu Gewerberäumen und auch gegenüber Abrissen zwecks besserer wirtschaftlicher Verwertung haben. Vor diesem Hintergrund muss geprüft werden, ob eine Verbotsverordnung für die Zweckentfremdung das geeignete Mittel ist, um die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen zu verbessern. Der Senat sollte alle Handlungsmöglichkeiten ausschöpfen, die ihm auf Landesebene zur Verfügung stehen, um die Versorgung mit Wohnraum der Berlinerinnen und Berliner zu gewährleisten.
In einigen Wohngebieten der Stadt besteht außerdem die Gefahr, dass Mieterinnen und Mieter wegen zu hoher Mietkosten aufgrund von Sanierungsmaßnahmen ihr Gebiet verlassen müssen und die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung sich nachteilig verändert. Die Umwandlung von Mietwohnungen in Wohnungseigentum ist ebenfalls eine der Ursachen für die Verknappung von Mietwohnraum. Außerdem entfaltet der Erwerb von Einzelwohnungen durch Kapitalanleger einen größeren Druck auf den Mietwohnungsmarkt. Gerade in Gebieten mit Milieuschutzsatzung müssen deshalb die Möglichkeiten zum Schutz von Mieterinnen und Mietern noch besser genutzt werden. In Milieuschutzgebieten, die dem Erhalt der Struktur der Wohnbevölkerung dienen sollen, wollen wir die Umwandlungstätigkeit durch einen Genehmigungsvorbehalt steuern. Dazu spricht Andreas Otto.
Alle Berlinerinnen und Berliner müssen die Angelegenheiten in ihren Bezirken gleichberechtigt mitbestimmen können. Zu diesem Zweck wird der Kreis der zur Wahl der Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) Berechtigten erweitert um Einwohnerinnen und Einwohner, die weder die deutsche Staatsbürgerschaft noch die eines anderen EU-Staates besitzen. Bisher dürfen Deutsche und Unionsbürgerinnen und Unionsbürger an Kommunalwahlen teilnehmen, wenn sie seit drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind. Drittstaatsangehörigen ist das Wahlrecht jedoch verwehrt, selbst wenn sie seit vierzig Jahren in Deutschland wohnen.
Wenn das Ziel einer nachhaltigen Integrationspolitik die gleichberechtigte Teilhabe der Migrantinnen und Migranten in allen Bereichen der Gesellschaft ist, dann kann das Wahlrecht für Drittstaatsangehörige als ein wichtiger Schritt für eine erfolgreiche Integration betrachtet werden. Wer Mitwirkungsrechte und den Zugang zu gesellschaftlicher und politischer Teilhabe hat, kann sich auch als Teil des Gemeinwesens erleben und sich so vor Ort und in Deutschland heimisch fühlen. Der Ausschluss dieses Personenkreises vom Wahlrecht stellt eine Diskriminierung bei der Ausübung der politischen Rechte dar.
Die mangelnde Möglichkeit der politischen Partizipation eines immer größer werdenden Bevölkerungsteils stellt auf Dauer ein ernst zu nehmendes Demokratiedefizit dar. Fehlendes Wahlrecht und mangelnde Partizipationsmöglichkeiten können Desinteresse an der Aufnahmegesellschaft hervorrufen. Auch angesichts der positiven integrationspolitischen Erfahrungen in anderen EU-Mitgliedstaaten, ist es daher an der Zeit für eine verfassungsrechtliche Neubewertung des kommunalen und bezirklichen Wahlrechts für Ausländerinnen und Ausländer. Voraussetzung für das Wahlrecht zu den BVV ist nach dem vorliegenden Gesetz ein rechtmäßiger dreijähriger Aufenthalt im Bundesgebiet.
Hat der Senat den BIH-Verkauf gestoppt, weil er deren Wohnungsbestände nicht mitverkaufen wollte, oder waren dafür Mängel im Vertragsentwurf des Finanzsenators maßgeblich? Welches alternative Konzept hat der Senat für den zukünftigen Umgang mit den Immobilienfonds der BIH und die Kosten der Risikoabschirmung entwickelt? fragt Jochen Esser.
Claudia Hämmerling will wissen, wie der Senat das Urteil des Bundesgerichtshofs zur Direktvergabe des Bahnverkehrs bezüglich einer vom Senat erwogenen Direktvergabe des S-Bahnverkehrs bewertet. Welche Strategie der Vergabe des S-Bahn-Verkehrs bevorzugt der Senat nach diesem Urteil, und wie bewertet er die Auffassung, dass seine Entscheidungsschwäche dem Ziel schadet, nach Ablauf des bestehenden S-Bahnvertrages wieder einen zuverlässigen S-Bahn-Verkehr sicherzustellen
Felicitas Kubala fragt, ob es zutreffend ist, dass der Senat plant, das von ihm mehrfach gelobte Wertstoffsammelsystem "Gelbe Tonne plus" nicht mehr in das neue Abfallwirtschaftskonzept für Berlin aufzunehmen? Wäre es aus Gründen der ökologischen und wirtschaftlichen Vergleichbarkeit nicht zwingend notwendig, vor der Entscheidung über das zukünftige Wertstoffsammelsystem zunächst die bereits für Ende 2010 angekündigte Auswertung des BSR- Sammelsystems "orange box" vorzulegen?
